Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung!
Wann: Am Sonntag, 26. März 2017 um 11.00 Uhr
Wo: Im Jugendraum unserer Sportanlage im Südstadion
Haidekamp 75, 45886 Gelsenkirchen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
a. Festlegung des Protokoll-Führers
b. Anträge zur Tagesordnung
3. Beschlussfassung zur Verschmelzung der Sportvereine SG Eintracht Gelsenkirchen e.V.
mit den Sportfreunden Gelsenkirchen 07/12 e.V.
4. Beschlussfassung über erforderliche Satzungsänderungen in §1 der aktuellen Satzung
mit dem Ziel der Namensänderung des Vereins in „SG Eintracht Gelsenkirchen 07/12
e.V.“.
5. Beschlussfassung über eine Ergänzung in §4 „Erwerb der Mitgliedschaft“ in unserer Satzung,
um die Aufnahme der Mitglieder durch die Verschmelzung zu ermöglichen.
6. Beschlussfassung über die Übertragung (hier: Aufnahme) aller Mitgliedschaften der Vereinsmitglieder
der „Sportfreunde Gelsenkirchen 07/12 e.V.“ sowie Gewährung eines einmaligen, von der Satzung
abweichenden Sonderkündigungsrechts wegen Übertragung der Mitgliedschaften.
7. Beschlussfassung über die Gründung einer Abteilung „Tennis“ und einer Abteilung „Turnen“
nach §15 der Satzung.
8. Beschlussfassung über eine neue Beitragsordnung nach §7 der aktuellen Satzung, hier
Festlegung der Beiträge der neuen Abteilung „Tennis“ und der neuen Abteilung „Turnen“.
9. Berufung von Herrn Orkan Cakir zum erweiterten Vorstandsmitglied nach §11 der Satzung
in der Funktion als „Beisitzer“.
Alle Mitglieder des Vereins sowie die Eltern minderjähriger Vereinsmitglieder als deren gesetzliche
Vertreter sind herzlich zu dieser Versammlung eingeladen.
Gelsenkirchen, 08. März 2017
Für den Vorstand – Jens Polleit, 1. Vorsitzender
SG Eintracht Gelsenkirchen e. V.
Für den Vorstand – Jens Polleit, 1. Vorsitzender
Anhang zur Einladung zur außerordentlichen
Mitgliederversammlung vom 26. März 2017
Wortlaut der geplanten Satzungsänderungen bzw. Ergänzungen => siehe Punkte 4
und 5 der Tagesordnung:
Der § 1 der Satzung soll geändert werden. Die bisherige Fassung lautet:
„Der im Jahre 1930 in Gelsenkirchen gegründete Sportverein führt den Namen „SG Eintracht
Gelsenkirchen e. V.“ Er ist Mitglied im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen
e. V. (FLVW) und den zuständigen Landesfachverbänden. Der Verein hat seinen
Sitz in Gelsenkirchen. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Gelsenkirchen unter
der Nummer VR 875 eingetragen.“
Die neue Fassung des §1 der Satzung soll lauten:
„Der im Jahre 1930 in Gelsenkirchen gegründete Sportverein führt den Namen „SG Eintracht
Gelsenkirchen 07/12 e. V.“ Er ist Mitglied im für den Vereinssitz zuständigen
Fußball- und Leichtathletik-Verband, dem zuständigen Tennisverband und den zuständigen
Landesfachverbänden. Die jeweiligen Satzungen und Ordnungen der Verbände
werden als verbindlich anerkannt und im Verein umgesetzt. Der Verein hat seinen Sitz in
Gelsenkirchen. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Gelsenkirchen unter der
Nummer VR 875 eingetragen.“
Im dem §4 „Erwerb der Mitgliedschaft“ soll die Ziffer 4. ergänzt werden. Diese soll lauten:
„Die Aufnahme der Mitglieder des Sportvereins Sportfreunde Gelsenkirchen 07/12 e.V.
zum Zwecke der Fusion der SG Eintracht Gelsenkirchen e.V. mit den Sportfreunden
Gelsenkirchen 07/12 e.V. bedarf keiner Beitrittserklärung der Mitglieder der Sportfreunde
Gelsenkirchen 07/12 e.V.. Die Mitglieder der Sportfreunde Gelsenkirchen 07/12 e.V.
werden mit ihrer Zustimmung durch den Vorstand der SG Eintracht Gelsenkirchen e.V. zu
Mitgliedern berufen. Die Berufung zum Mitglied der SG Eintracht Gelsenkirchen e.V. ist
den Mitgliedern der Sportfreunde Gelsenkirchen 07/12 e.V. mitzuteilen. Etwaige Verbindlichkeiten
oder sonstige Verpflichtungen gegenüber der Sporthilfe e.V. oder den
zuständigen Sportverbänden werden übernommen.“
Gelsenkirchen, 08. März 2017
Für den Vorstand – Jens Polleit, 1. Vorsitzender